Über 100 kritische Zitate betreffs der
Strahlung an Mobilfunk-Basisstationen von Wissenschaftlern, Ärzten, Behörden,
Organisationen und Experten aus der ganzen Welt
"Bauten sind so zu errichten, dass sie das Leben oder die
Gesundheit des Menschen und die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährden."
Bauordnung, Artikel 3
"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit."
Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2
"Jeder Dritte ist umweltkrank." Der
Bundesgesundheitsminister (1995)
"30% aller Versicherten sind durch Umwelteinflüsse krank
geworden." Die Krankenkassen (1996)
"Ein Viertel aller Erkrankungen werden direkt durch
schlechte Umweltbedingungen verursacht." Weltgesundheitsorganisation WHO
(1995)
"Jeder Vierte hat ein geschädigtes Immun-, Nerven- oder
Hormonsystem. Jeder Dritte ist Allergiker. Wir haben den Punkt erreicht,
derkeine zusätzlichen Belastungen mehr verträgt." DGUHT, Deutsche Gesellschaft
für Umwelt und Humantoxikologie (1994)
"Jede Strahlung ist so gering wie nur eben möglich zu
halten." Bundesamt für Strahlenschutz BfS (1994)
"Wo man Dauerbelastungen durch elektromagnetische Felder
herabsetzen kann, da sollte man es tun." Bundesamt für Strahlenschutz BfS
(1996)
"Die aufgeregte Diskussion in der Bevölkerung über die
Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren
werden, nur ein laues Lüftchen gewesen sein." Bundespostminister Wolfgang
Boetsch in einer Pressekonferenz (1994)
"Wir stellen uns auf Schadenersatzansprüche ein. Sollte
die Gefahr durch elektromagnetische Mobilfunkstrahlung nachgewiesen werden, dann
wäre dies das größte Schadenspotential, welches die Versicherungswirtschaft
jemals zu bewältigen hatte." Julius von Rotenhahn, Frankona-Versicherung
(1994)
"Die flächendeckende Mobilfunkeinführung ohne eine
umfassende Abschätzung der Risiken für den Menschen ist unverantwortlich."
Landtag Düsseldorf (12.3.1994)
"Ich will die D-Netz-Sender wieder loswerden. Meine
Gesundheit wird geschädigt." Peter Hintze, CDU-Generalsekretär, zu der
Mobilfunkanlage über seinem Büro auf dem Dach des Konrad-Adenauer-Hauses in Bonn
(1994)
"Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten
schicken, wenn sich im Umkreis von 250 Metern eine Mobilfunksendeanlage
befindet." Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, Forscher im
Telekom-Auftrag (1998)
"Wir wissen sehr gut, dass gepulste Signale auf den
Menschen stärker einwirken als ungepulste. Gepulste Mikrowellen greifen tief in
biologische Prozesse ein." Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-Universität,
Kalifornien (1970)
"Gepulste Mikrowellen schädigen das Immunsystem und
verändern Neurotransmitterabläufe." Prof. Dr. Dan Lyle, Loma-Linda-Universität,
Kalifornien (1985)
"Periodisch gepulste Mikrowellen verändern die
menschlichen Gehirnströme. Das ist im EEG bei Strahlungsstärken von 1000 µW/m²
nachweisbar." Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker, Universität Lübeck
(1994)
"Gepulste Mikrowellen der Intensität eines üblichen
Mobilfunktelefonates beeinflussen die bioelektrische Gehirnaktivität."
Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Berlin (1998)
"Es gibt keinen Zweifel, dass gepulste Handywellen, die
noch keinen thermischen Effekt auslösen, biologisch wirksam werden können."
Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Berlin (1998)
"Die Frequenz, mit der Zellen kommunizieren, liegt
zwischen 10 und 1000 Hertz." Mannheimer Elektrizitätswerk MVV in 'Mensch und
Elektrizität' (1997)
Pulsfrequenz Handy 217 Hz, Mobilfunk-Basisstation (GSM)
bis 1736 Hz, DECT-Schnurlostelefon 100 Hz
"In der Sprache der Nachrichtentechnik darf man
Nervenleitbahnen als digitale Übertragungskanäle ansehen. Sie sind die
Fernmeldestromkreise des Organismus. Dabei vollzieht sich die
Informationsübermittlung durch Impulse. Meist wird eine Pulsfrequenz von 1000 Hz
nicht überschritten." RWE-Arbeitsinformation, Dr.-Ing. Rolf Hotopp (1984)
"Bei 36 Probanden führte die gepulste Strahlung im Labor
unmittelbar nach dem Einschalten zu Veränderungen im EEG." Dr. H.P. Reiser, Dr.
W. Dimpfel, Dr. F. Schober vom Pro-Science-Forschungsinstitut im Auftrag der
Telekom (1995)
"Wir fanden bei zwei Dritteln der Versuchspersonen nach
dem Einschalten eines Handys eine gesteigerte Aktivität im EEG." Dr. Stefan
Schulze Klinikum Großhadern in München (1997)
"Veränderungen im EEG traten nach 15 Minuten
Handy-Einschaltzeit auf. Im Schlaf-EEG gab es Verkürzungen der REM-Phase." Prof.
Dr. Alexander Borbely, Institut für Toxikologie, Universität Zürich (1999)
"Es ist 30 bis 70 Meter Abstand von Mobilfunkanlagen zu
Wohnhäusern einzuhalten. Bei der Risikobewertung ist zwischen thermischen und
nichtthermischen Wirkungen zu differenzieren." Urteil des hessischen
Verwaltungsgerichtshofes (30.12.94)
"Die Grenzwerte in Deutschland sind reichlich hoch. In
Russland werden in der Medizin gepulste Mikrowellen zu Therapiezwecken
eingesetzt, die nachweislich wirken; diese liegen beim 10.000stel der deutschen
Grenzwerte." Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Bundeswehr-Universität Neubiberg
(1997)
"Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den hochfrequenten
Feldern nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit
Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde
Wirkungen und Störungen an der Zellmembran." ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr.
Jürgen Bernhardt zur Elektrosmogverordnung
"Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die
Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."
ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt auf die Frage eines
Fernsehjournalisten, warum man Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die
biologische Gefährlichkeit festgelegt und warum man diese nicht beim geringsten
Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senkt.
"Die Grenzwerte beruhen auf den thermischen Effekten,
weil das die einzigen Effekte sind, die man bisher tatsächlich nachgewiesen
hat." Prof. Dr. Maria Blettner, Vorsitzende der
Strahlenschutzkommission,Süddeutsche Zeitung (30.11.1999)
"Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, welche
Grundlage der Grenz-werte sind, gibt es eine große Zahl von Hinweisen auf
Langzeitwirkungen, z.B. Kinderleukämie, Gehirntumore und Brustkrebs, weit
unterhalb der Grenzwerte." Das NRW-Umweltministerium auf die Anfrage eines
Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung (1998)
"Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch die
Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden
Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden werden von uns dringend
aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich
um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont,
auseinanderzusetzen." Prof. Dr. Heyo Eckel, Bundesärztekammer (August 2000)
"Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter
den Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich nicht an der
Gesundheit." Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Bundeswehruniversität Neubiberg
(2000)
"Mit den Grenzwerten werden nur die zur Zeit
wissenschaftlich nachgewiesenen Auswirkungen ausgeschlossen. Verdachtsmomente,
die man hat, werden nicht dabei berücksichtigt. Und diese Verdachtsmomente geben
unseres Erachtens Anlass zur Vorsorge, also zu Maßnahmen, die verhindern, dass
die Exposition höher ist als unbedingt notwendig." Dr. Olaf Schulz, Bundesamt
für Strahlenschutz,in der ARD-Sendung 'Plusminus' (Mai 2001)
"Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen
Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die zuständigen Behörden ist
als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich
schon allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche
Gefährdung und Körperverletzung ein." Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger,
Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)
"Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist die
Beschränkung auf das thermische Effektprinzip, wie es die 'Internationale
Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP' pflegt, nicht
mehr haltbar." Prof. Dr. Michael Kundi, Universität Wien, Institut für
Umwelthygiene (März 2001)
"Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel
erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen
Krebsrisiko, zu schützen." Weltgesundheitsorganisation WHO zum Thema Verordnung
zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (Oktober 1999)
"Man sollte die Mobilfunktechnik ändern, damit
biologische Reaktionen durch gepulste Strahlung gar nicht mehr stattfinden
können. Das ist möglich, denn es ginge auch ohne Pulsung." Prof. Dr. Peter Semm,
Universität Frankfurt, Forscher im Telekom-Auftrag (1998)
"Der Mensch reagiert bereits auf kleinste
Hochfrequenzreize ab einer Stärke von 0,1 µW/m². Hier ist schon die veränderte
Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen feststellbar. Je näher man an einer
Sendeanlage lebt, umso ungünstiger die Bedingungen. In der Gentechnik werden
Mikrowellen geringer Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern." Dr.-Ing.
Georg Bahmeier, Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität (1992)
"Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird
für die Summe aller gepulsten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ein
Beurteilungswert von 1000 µW/m² empfohlen." Resolution von 19 Wissenschaftlern
aus 10 Ländern auf der 'Internationalen Konferenz zur Situierung von
Mobilfunksendern', Salzburg (Juni 2000)
"Der Richtwert für die Summe aller gepulsten
Funkeinwirkungen auf den Menschen ist 1000 µW/m². Je Betreiber und Anlage werden
250 µW/m² gefordert." Salzburger Modell (2000)
"Ein empfehlenswerter und realistischer Vorsorgewert ist
10 µW/m²." Magazin Öko-Test zur Strahlung an Mobilfunk-Basisstationen, Heft
4/2001 in Absprache mit Dr. Lebrecht von Klitzing (Medizinische Universität
Lübeck), Prof. Dr. Günter Käs (Universität der Bundeswehr) und BAUBIOLOGIE MAES,
Neuss
Der Öko-Test definiert in Zusammenarbeit mit
Wissenschaftlern und Baubiologen Strahlungsstärken unter 10 µW/m² als niedrige
Belastung, 10-100 µW/m² als mittlere Belastung und über 100 µW/m² als hohe
Belastung. 10 µW/m² sollten vorsorglich, speziell wenn es um dauerhafte
Einwirkung geht, nicht überschritten werden, um biologische Risiken niedrig zu
halten. Für Sensible, Kinder und Kranke sowie für Schlaf- und
Regenerationsbereiche sollten noch niedrigere Werte angestrebt werden.
Wir von der BAUBIOLOGIE MAES unterstreichen die
Forderung, eine Strahlungsstärke von 10 µW/m² nicht zu überschreiten. Wenn nicht
mehr als 10 µW/m² Mobilfunkstrahlung einen Raum erreichen, dann, und nur dann,
haben die Bewohner gute Chancen individuelle Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich
vornehmen zu können, z.B. durch Fenster- und Wandabschirmungen in
Schlafbereichen, um hier auf erstrebenswerte unter 1 µW/m² zu kommen. Das ist
nicht technikfeindlich, denn eine optimale Handyversorgung wäre gewährleistet,
weil Handys schon bei etwa 0,001 µW/m² funktionieren.
"Gibt es schon für Handys zu wenig Studien, für
Sendemasten gibt es soviel wie keine. Für biologische Beeinträchtigungen spielt
die Zeitdauer ein große Rolle, in der man den Mikrowellen ausgesetzt ist. Es ist
noch völlig unbekannt, wie hoch der Schwellenwert ist, das heißt, ab welchem
Wert es gefährlich wird. Fest steht, die Risiken werden unterschätzt. Es gibt
etliche Studien, die im Hinblick auf ein Krebsrisiko sehr beunruhigend sind."
Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller, Krebsforscher der Uni Wien (2000)
"Angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Befunde kann
man weder das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach
abtun." Umweltausschuss des EU-Parlaments (2000)
"Beeinträchtigungen des Immunsystems sind vielfach
nachgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass Mobilfunkfelder krebsfördernde
Wirkung haben, also dass Krebs sich im Einfluss der Felder schneller entwickelt
und fataler verläuft als normalerweise. Es wurde nachgewiesen, dass vermehrt
Stresshormone ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben kann.
Es gibt Störungen sehr vieler Zellfunktionen, was besonders bedenklich stimmt.
Die Auswirkung, die das alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht
abschätzen." Ecolog-Institut, Dr. H.P. Neitzke, umfangreichste Risikobewertung
weltweiter Forschungsergebnisse im Auftrag der Telekom, ARD 'Plusminus' (Mai
2001)
"Ein Beispiel menschlicher Verwundbarkeit gegenüber
elektromagnetischen Einflüssen ist die Möglichkeit, durch einen mit 15 Hz
getakteten Stroboskopblitz epileptische Anfälle auszulösen. Dabei ist es nicht
die Menge der vom Licht absorbierten Energie, es ist vielmehr die dem Gehirn
durch das fortwährende und regelmäßige Blitzen auf einer Frequenz übermittelte
Information, die den Anfall verursacht. Diese erkennt das Gehirn, weil sie der
gehirneigenen Frequenz entspricht oder sehr ähnlich ist." Prof. Dr. J.G. Hyland,
Institut für Physik, University of Warwick (2001)
"Biologische Wirkungen von elektromagnetischen Feldern
bestehen unbestreitbar. Auch über Zusammenhänge mit Krankheiten, besonders
Leukämie und Krebs, liegen Untersuchungsergebnisse vor. Die Ergebnisse von
Untersuchungen an Mensch und Tier zeigten sehr ähnliche Effekte.
Elektromagnetische Felder können als Disstressor bewertet werden, dessen
pathogene Wirkung erst nach Jahren sichtbar wird." Prof. Dr. Karl Hecht, Leiter
des Pathologischen Institutes der Berliner Charité und Direktor des Institutes
für Stressforschung, nach Auswertung von 1500 russischen Forschungsergebnissen
im Auftrag des Bundesinstitutes für Telekommunikation (Juli 2001)
"Zur Unterstützung der Tatsache gesundheitsschädlicher
Auswirkungen von Mikrowellen, wie sie heute beim Mobilfunk benutzt werden,
sollten wir uns an folgendes erinnern: Während des 'kalten Krieges' war die
Mikrowellenbestrahlung der westlichen Botschaften, die durch die Sowjetunion mit
der erklärten Absicht durchgeführt wurde, Gesundheitsschäden zu verursachen,
erfolgreich. Die Mikrowellenstärken lagen dabei zwischen der eines Handys und
einer Basisstation." Prof. Dr. J.G. Hyland, Institut für Physik, University of
Warwick (2001)
"Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer
Techniken muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft
komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind." "Wo ernsthafte oder
irreversible Gesundheitsschäden drohen, darf wissenschaftliche Unsicherheit
nicht benutzt werden, um kostenverursachende Maßnahmen, die Umweltschäden
vorbeugen, zurückzustellen."
Regierungschefs bei der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro
(2000)
"Maßnahmen sollen dann ergriffen werden, wenn negative
Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es
dafür noch keinen echten Beweis gibt." Umweltkonferenz der Vereinigten Nationen,
Rio de Janeiro (1992)
"Ein Wirtschaftsunternehmen kann keine Moral haben."
Telekom-Sprecher Dr. Volker Bökelmann auf der Bürgerversammlung in Lohra
(Februar 2001)
"Toxische Belastungen gehören zu den häufigsten Ursachen
von Krankheit und eingeschränkter Heilungsreaktion. Neben den Giften bereiten
zunehmend physikalische Energien Sorgen, wobei die elektromagnetische
Umweltbelastung die signifikanteste Form darstellt, die der Mensch in diesem
Jahrhundert hervorgebracht hat. Sie ist besonders gefährlich. Toxine, egal ob
stofflich oder energetisch, können die DNA schädigen, die Abwehrkräfte schwächen
und die Entwicklung von Krebs und anderen Krankheiten fördern. Bemerkenswert ist
die Trägheit, mit der Mediziner und Wissenschaftler Interesse für diese Thematik
entwickeln. Hier droht eine der größten Gefahren für die Gesundheit und für das
gesamte Wohlergehen der heutigen Welt." Prof. Dr. Andrew Weil, Mediziner und
Pharmakologe, Harvard Universität (1995)
"Mobilfunkanlagen sind ohne Baugenehmigung in reinen
Wohngebieten rechtswidrig. Mit der Nutzung eines Wohngebietes sind gewerblich
betriebene Mobilfunksender nicht vereinbar." Verwaltungsgericht Düsseldorf
(September 2001)
Als Folge dieses Urteils wurde in Kaarst der weitere
Ausbau einer Basisstation gestoppt. Viele weitere Anlagen in Wohngebieten
müssten jetzt geprüft, nachträglich genehmigt oder wieder entfernt werden.
"Die Nadeln und Blätter unserer Bäume sind wie kleine
Antennen und reagieren auch auf die schwächste Hochfrequenzstrahlung." Prof.
Dr.-Ing. Günter Käs, Universität der Bundeswehr Neubiberg (1992)
"Blätter und Nadeln sind ideale Mikrowellenantennen.
Zwischen Waldsterben und hochfrequenter Strahlung besteht ein eindeutiger
Zusammenhang." Dr.-Ing. Wolfgang Volkrodt, ehemaliger Siemens-Manager (1990)
"Biologische Effekte im nichtthermischen Bereich gelten
als wissenschaftlich gesichert." Einstimmiges Resumee von 16 Wissenschaftlern
aus 10 Ländern während des Internationalen Elektrosmog-Symposiums an der
Universität Wien (Oktober 1998)
"Wir müssen uns von der konventionellen Vorstellung, dass
elektromagnetische Felder nur thermische Sensationen bewirken sollen, endlich
lösen. Mit diesem einseitigen wissenschaftlichen Konzept der konservativen
Schule kommen wir nicht weiter, um die bestehenden biologischen Probleme als
Folge elektromagnetischer Einflüsse auch vergleichsweise niedriger Stärken zu
erklären." Prof. Dr. Albert Popp auf einer Tagung des IMST (Januar 1996)
"Gepulste Felder verändern das EEG und das zentrale
Nervensystem." Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-University, California (1975)
"Schon minimale Temperaturerhöhungen des Gehirns durch
elektromagnetische Feldeinflüsse von unter 0,1 °C ziehen eine Palette
physiologischer und neuraler Reaktionen nach sich." Prof. Dr. Ross Adey,
Loma-Linda-University, California (1975)
"Die verfassungsrechtliche Verantwortung unseres Staates
für die Grundrechte der Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht
ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen
und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken. Eine
neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der
Gesamtbevölkerung eines Landes auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden."
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sperrte einen D1-Turm in Essen (Februar
1993)
"Viele Menschen fragen sich ernsthaft, warum ein hoher
Mobilfunkmast mitten im Wohngebiet mal eben so errichtet werden darf, wo man
sogar bei einer Gartenhütte mehr Auflagen hat." Dr. Gerd Oberfeld,
Umweltmediziner der Landessanitätsdirektion Salzburg (2000)
"Mehr als 40 internationale Forschungen geben Hinweise
auf biologische Probleme durch Mobilfunkstrahlen von Sendeanlagen, z.B.
Hirnschäden bei Tieren, Erbgutveränderungen beim Menschen oder Krebs bei Mäusen.
Tierärzte untersuchten mehrere Bauernhöfe in Bayern und Hessen, und zwar Höfe
mit Mobilfunkbelastung und ohne. Auf den Höfen mit Sendern in der Nähe gab es
eindeutig mehr Missbildungen, und die Tiere verhielten sich völlig anders. Diese
Studie im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums bestätigt vorangegangene,
bei denen im Mobilfunkeinfluss ebenfalls Missbildungen, Verhaltensstörungen,
Fehlgeburten und die Verringerung der Milchleistung festgestellt wurden. Immer
mehr Landwirte melden sich und bestätigen die Beobachtung: Mit dem Errichten
neuer Mobilfunksender in der Nähe ihrer Höfe kamen zeitgleich die Probleme beim
Vieh." ARD-Fernsehmagazin 'Report' (21. August 2000)
"Langzeitbelastungen können kritische Wirkungen auslösen.
Der Organismus reguliert immer nur eine relativ kurze Zeit gegen, langfristig
gibt er auf und Schaden entsteht. Außerdem ist auch beim Funk die Latenzzeit
wichtig, ähnlich wie bei Radioaktivität, dem Rauchen oder Asbest. Bei Asbest
vergehen zwischen dem Reiz, also dem Inhalieren der Fasern, und dem Ausbruch der
Krankheit, z.B. Lungenkrebs, im Schnitt 14 bis 32 Jahre. Das könnte bei
Funkbelastungen ähnlich sein." Prof. Dr. Günter Käs, Radarexperte der
Bundeswehruniversität (1990)
"Bei unseren Forschungen haben wir menschliches Blut in
Reagenzgläsern mit Mikrowellen bestrahlt, die ähnlich der Handystrahlung sind.
Es zeigte sich, dass sich unter dem Feldeinfluss die Zellkerne spalten. Es gibt
Beweise für Schäden durch Mobilfunk. Dabei geht es nicht nur um Hirntumore,
Blutveränderungen und Krebs sondern auch um genetische Störungen und andere
Probleme. Wenn wir jetzt keine umfassenden Forschungen anstellen und die Augen
verschließen, dann wird das nichts bringen. Man erweckt nur den Eindruck, dass
man Tote zählen will, bevor man handelt. Mit den Informationen, die wir zum
jetzigen Zeitpunkt in der Hand haben, ist Entwarnung absolut unhaltbar." Dr.
George Carlo, Medizin-Physiker und Leiter einer im Auftrag der
US-Mobilfunkindustrie durchgeführten 27-Millionen-Dollar-Studie (1999)
"Rattenhirne sind nach Bestrahlung mit Mikrowellen, wie
man sie vom Mobilfunk kennt, übersät mit dunklen Flecken und deutlich
geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus den Blutgefäßen aus, verursacht durch die
Felder. Proteine und Schadstoffe durchdringen die Blut-Hirn-Schranke, nachdem
sie von der Strahlung geöffnet wurde. Proteine gehören ins Blut, niemals ins
Gehirn." Prof. Arne Brun, Dr. Bertil Perssion und Prof. Leif Salford,
Universität Lund (2000)
"Das wichtigste Ergebnis unserer Studie ist, dass sich
die Lymphknotenkrebsrate bei Mäusen mehr als verdoppelte, nachdem die Tiere neun
Monate lang zweimal täglich nur eine halbe Stunde mit gepulsten
elektromagnetischen Handywellen bestrahlt wurden. Es ist offensichtlich, dass
die Telefonindustrie nicht erfreut war über unsere Ergebnisse, weil diese
zeigten, dass es Gesundheitsrisiken gibt." Dr. Michael Repacholi, Beauftragter
der WHO für elektromagnetische Felder, zu seiner Forschung im Auftrag der
australischen Telekom (Telstra), 'Focus-TV' (Mai 1997)
"Keine Firma der Welt entwickelt ein Arzneimittel, das
bei Versuchstieren Krebs auslöst, und sagt dann, wie das Bundesamt für
Strahlenschutz, die Handyhersteller und Mobilfunkindustrie, das werde beim
Menschen schon nicht auftreten." Prof. Dr. Wolfgang Löscher, Tierärtzliche
Hochschule Hannover zur Repacholi-Studie in der 'Süddeutschen Zeitung' (Mai
1997)
"Mieter dürfen den Mietzins mindern, wenn sie sich durch
eine nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne
beeinträchtigt fühlen. Für das Wohlbefinden der Mieter kommt es nicht nur auf
sofort spürbare Einwirkungen der Antennenanlagen an, sondern auch auf die Furcht
vor Gesundheitsschäden, selbst wenn sich diese später als unbegründet darstellen
sollten. Es ist für diese Auseinandersetzung belanglos, dass die Mobilfunkanlage
rechtlich zulässig ist und alle in Deutschland gültigen Grenzwerte
einhält."Amtsgericht München (1995)
"Die Stadt Maintal schließt keine neuen Verträge zur
Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in Wohn- und Gewerbegebieten. Der Magistrat
soll sich an der Auswahl zukünftiger Standorte von Mobilfunkanlagen aktiv
beteiligen und dabei besonders darauf achten, dass neue Anlagen nicht in
bebauter Ortslage entstehen und bereits bestehende Sendemasten außerhalb des
Ortes möglichst von mehreren Mobilfunkbetreibern gemeinsam genutzt werden. Dazu
soll die Bürgerinitiative bei der jeweiligen Standortwahl angehört werden."
Parlament der Stadt Maintal, einstimmiger Beschluss aller Parteien CDU, SPD,
Grüne und FDP (Juni 2001)
"Keine Mobilfunkantennen mehr in sensiblen Bereichen wie
Kindergärten und Schulen. Sendeanlagen möglichst weit weg von Wohngebieten."
Städte Düsseldorf, Köln, Krefeld und München (Juli 2001)
"Keine Funkanlagen mehr auf Wohnhäusern der Stadt." Stadt
Aschaffenburg (November 1998)
"Sendeanlagen gehören nicht in Wohngebiete und auf
Kirchen." Bistümer München, Freising, Würzburg und Tübingen (Juli 1998)
"Der Mobilfunk trägt zur rasanten Zunahme von
elektromagnetischen Feldern bei. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann
nicht ausgeschlossen werden." Umweltrat der Evangelischen Kirche von Westfalen
(2000)
"Mit unserem Eintreten für das Leben und die Bewahrung
der Schöpfung machen wir uns unglaubwürdig, wenn wir solche Sendestationen ohne
solide Einschätzung des möglichen Risikos zulassen." Diözese Würzburg im 'Merkur
plus' (Ausgabe 9/2001)
"Herz-Kreislaufbeschwerden zeigen einen direkten
Zusammenhang mit den gemessenen Feldstärken, der unabhängig davon festgestellt
werden kann, ob die betroffenen Personen Auswirkungen der Handymasten befürchten
oder nicht." Prof. Dr. Michael Kundi, Institut für Umwelthygiene der Universität
Wien, Resumee seiner Studie für die Kärtner Landesregierung über die
Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf 180 Bewohner von Häusern in deren
Nähe (August 2001)
"Das kann nur Mist sein." ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr.
Jürgen Bernhardt in der 3sat-Fernsehsendung 'Grenzenlos' mit Franz Alt zur
Studie von Prof. Kundi, obwohl er, wie er auf mehrmaliges hartnäckiges
Nachfragen beteuerte, diese Studie noch gar nicht kannte (22.8.2001)
"Je länger die Blut-Hirn-Schranken mit gepulsten
Mikrowellen bestrahlt werden, desto durchlässiger werden sie. Nach zwei Tagen
war das schon auffällig, nach vier Tagen wurde es immer deutlicher." Prof. Dr.
Johannes Goeke, Fachhochschule Köln, und Dr. Florian Stögbauer, Neurologie der
Universitätsklinik Münster (Juni 2001)
"Für längere Aufenthaltszeiten sollte ein Abstand von
mindestens 500 Metern zu Sendeanlagen gewahrt werden." "Wir beschäftigen uns
seit Jahren mit der Reaktion einzelner Nervenzellen von Vögeln und Insekten auf
elektromagnetische Felder. Es werden dabei mit 217 Hz gepulste Felder, wie sie
für Handys typisch sind, appliziert. Wir sehen deutliche feldbedingte Änderungen
der Nervenzellen und der Aktionspotentiale bei beiden Tierarten, und zwar nur
bei gepulsten Signalen. Die Schwelle für die neuronalen Reaktionen lag bei 400
µW/m². Das sind Werte, wie sie auch in Wohnbereichen außerhalb der
Sicherheitszone von Sendeanlagen zu finden sind."
Prof. Dr. Peter Semm, Zoologisches Institut der
Universität Frankfurt, Wissenschaftler im Auftrag der Telekom (März 2001)
"Die deutschen Grenzwerte sind zu hoch! Wir haben
Hühnereier in einem Brutschrank mit Mikrowellen der Stärke unterhalb unserer
aktuellen Grenzwerte bestrahlt und damit ausnahmslos jedes Embryo getötet! Kein
einziges Küken ist geschlüpft, keines hat die Strahlen überlebt. Aus der
Kontrollgruppe, die nicht bestrahlt wurde, schlüpften ausnahmslos gesunde
Tiere." Prof. Dr. Dr. Andras Varga, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg
(1991)
"Die Grenzwerte müssen um das 10.000fache gesenkt
werden." BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz (August 2001)
"Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzwidrig.
Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen
Verdrehungen. Sie ist ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz.
Millionen Menschen werden rund um die Welt ernsthaften gesundheitsschädlichen
Wirkungen ausgesetzt." Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, in
einer 60-Seiten-Studie im Auftrag der Regierung Neuseelands zu den aktuellen
Grenzwerten (1999)
"Politisch befinden wir uns in der schwierigen Situation,
dass die Regelungen der 26. BImSchV nur vor wissenschaftlich nachgewiesenen
Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen sollen. Der Grundgedanke guter
Umweltpolitik, nämlich der der Vorsorge, ist hier nicht implementiert. Nicht nur
wegen der emotionalen Debatten in der Bevölkerung, sondern auch aus
grundsätzlichen politischen Erwägungen wollen wir eine Änderung der Philosophie,
nämlich den Vorsorgegedanken zur jetzigen Rechtslage auch im Bereich der
elektromagnetischen Felder verankern." Simone Probst, Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (21.6.2001)
"Die Bundesregierung ignoriert tausende wissenschaftliche
Studien und beharrt auf viel zu hohen Grenzwerten. Finanzielle Interessen von
Großkonzernen haben Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung."
Überschrift zum Bericht über Mobilfunkgrenzwerte: Tagesspiegel Online
(7.12.2001)
"Elektromagnetische Felder müssen viel ernster bewertet
werden als bisher." Prof. Dr. Dr. Andras Varga, Hygiene-Institut der Universität
Heidelberg (1990)
"Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine
durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht
widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr
erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht."
BGB § 228 (Notstand)
"Die bauliche Änderung von Gebäuden durch den Ein- und
Aufbau von Mobilfunkanlagen ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt
verfahrensfrei." Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (24. Oktober 2001)
Die Stadtverwaltung Stuttgart stoppte den Aufbau einer
D1-Basisstation der DeTeMobil-Telekom mit der Begründung, die 7,30 Meter hohe
Antennenanlage sei genehmigungspflichtig. Dagegen klagte der Betreiber, weil er
davon ausging, dass solche Anlagen bis zu 10 Meter Höhe genhemigungsfrei sind.
Das Gericht gab der Verwaltung Recht, denn die Montage einer solchen
Mobilfunkeinrichtung sei als bautechnische Änderung anzusehen. Also bedürfe es
einer Genehmigung. Somit, so die Stuttgarter Zeitung am 14.11.2001, "dürfen die
Mobilfunkfirmen nicht länger heimlich Antennen installieren".
"Eine dreiminütige Exposition durch gepulste
Mobilfunk-Mikrowellen, wie sie beim Handytelefonieren oder an Basisstationen
auftreten, reicht, um das Blutbild zu verändern. Die Blutkörperchen kleben dann
wie magnetisch angezogen zusammen wie in einem Geldrollenpaket." Dr.med.
Hans-Joachim Petersohn, Umweltmediziner aus Düsseldorf (1999)
"Mieter dürfen den Mietzins mindern, wenn sie sich durch
eine nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne
beeinträchtigt fühlen. Es ist dabei belanglos, ob die Mobilfunkanlage rechtlich
zulässig ist und alle gültigen Grenzwerte einhält." Richter Manfred Sehlke,
Urteil Amtsgericht München (27.3.1998)
"Die Glaubwürdigkeit der Mobilfunkindustrie wird
maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu
nehmen und die Kritiker stärker einzubinden. Dazu ist es wichtig, dass die
Industrie Mittel für unabhängige Forschung bereitstellt und die Information über
potenzielle Risiken unabhängigen Stellen überlässt." Wolfram König, seit 1999
Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS, in einem Fernsehinterview
(Juli 2001)
Anmerkung: Wie kann ein Amtsleiter von der Industrie, die
verständlicherweise ihre Interessen vertritt, interessenunabhängige Forschung
und Information erwarten? Und warum auch? Die Regierung hat im Jahr 2001 nur für
die Vergabe neuer Mobilfunklizenzen von der Industrie 100 Milliarden Mark
kassiert und erneut die Richtigkeit der viel zu hoch gesteckten Grenzwerte zum
Wohle der Industrie bestätigt. Die Regierung ist nicht bereit, nur ein einziges
Prozent hiervon, das wären 100 Millionen Mark, in die längst überfällige
Forschung zu investieren. Mit 100 Millionen Mark ließe sich reichlich forschen.
Frage: Wer ist interessenabhängig, nur die Industrie oder auch die Regierung?
Was steht im Vordergrund, Wirtschaftswachstum oder Volksgesundheit? Die
Glaubwürdigkeit der Regierung und ihrer Behörden, speziell des Bundesamtes für
Strahlenschutz, wird maßgeblich davon abhängen, ob es ihr gelingt, die Sorgen
der Bevölkerung ernst zu nehmen, die Kritiker stärker einzubinden, Mittel für
Forschung bereitzustellen, unabhängig zu informieren und vernünftige Grenzwerte
zu entwickeln, die nicht allein die Industrie sondern an erster Stelle die
Gesundheit des Menschen schützen.
"Viele Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit,
Bewegungsschwierigkeiten, Sehstörungen... sind mit signifikanter Auffälligkeit
in einer Zone sehr nahe an Mobilfunk-Basisstationen feststellbar. Ein deutlicher
Anstieg von Beschwerden wie Reizbarkeit, Depressionsneigung, Gedächtnisverlust,
Schwindel... wurde in einer Zone bis 100 Meter beobachtet. Bis 200 Meter fanden
sich deutlich häufiger Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Unbehaglichkeit,
Hautprobleme... Bis 300 Meter war chronische Müdigkeit besonders auffällig.
Wegen dieser Ergebnisse und in Anwendung des Vorsorgeprinzips wird empfohlen,
Mobilfunk-Basisstationen nicht näher als 300 Meter von Wohngebieten entfernt zu
installieren." Dr. Roger Santini, Elektrosmog-Experte und Leiter des Labors für
Biochemie und Pharmakologie im französischen 'Nationalen Institute für
angewandte Wissenschaften' in der Zeitung 'La Presse Mediale' nach Auswertung
seiner Untersuchungen mit 530 Anwohnern in der Nähe von Mobilfunkanlagen (10.
November 2001)
"Ein potenzielles Risiko kann auch dann vorliegen, wenn
dieses Risiko nicht voll nachweisbar ist, wenn nicht messbar ist, in welchem
Umfang ein Risiko besteht oder wenn wegen unzureichender oder nicht eindeutiger
wissenschaftlicher Daten noch nicht feststellbar ist, wie sich das Risiko
auswirken kann." "Eine Maßnahme zur Verringerung eines Risikos darf sich nicht
nur auf unmittelbare Risiken beschränken, bei denen die Beurteilung der
Verhältnismäßigkeit viel einfacher ist. Zeigen sich negative Wirkungen erst
lange nach der Gefährdung, so ist der Kausalzusammenhang wissenschaftlich am
schwierigsten zu beweisen. Daher muss gerade in dieser Situation das
Vorsorgeprinzip angewendet werden."
Mitteilungen der EU-Kommission zum Vorsorgeprinzip
(2.2.2000)
"Nach dem Vorbeugeprinzip ist die Gesellschaft
verpflichtet, umsichtige Maßnahmen zu ergreifen, wenn hinreichende
wissenschaftliche Belege dafür vorliegen, dass Tatenlosigkeit schädliche Folgen
haben könnte." Europäisches Parlament, PE Nr. 297.563 (Februar 2001)
"Vorsorge bedeutet nicht den Ausschluss von Risiken. Man
muss die Grenzwerte so niedrig ansetzen, dass sich die Technik gerade noch
realisieren lässt und zugleich ein Höchstmaß an biologischem Schutz
gewährleistet ist." Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des Ausschuss Umwelt und
Gesundheit der Bundesärztekammer, in der 'Ärztezeitung' (4. Oktober 2000)
"Die heutigen Grenzwerte schützen nicht ausreichend vor
Elektrosmog. Wir wissen, dass gepulste Strahlen biologisch besonders aktiv
sind." Dr. Hellmut Koch, Präsident der bayerischen Ärztekammer im TV (2. Februar
2001)
"Bei der Strahlung von Sendemasten geht es um
unfreiwillig eingegangene Risiken und dauerhafte Belastungen. Es sind sehr viele
Menschen betroffen. Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist es
unumgänglich, sich an dem Minimierungsprinzip zu orientieren. Der gültige
Grenzwert orientiert sich an thermischen Effekten, die bei viel niedrigeren
Feldintensitäten auftretenden biologischen Effekte werden nicht berücksichtigt.
Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten,
Schulen und Kranken-häusern ist dringend abzuraten. Es sind alle technischen
Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition aller Anrainer
zu gewährleisten." Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
(September 2001)
· "Jede Schule in Großbritanien erhielt von der Regierung die schriftliche
Empfehlung, sich mit dem verantwortlichen Betreiber in Verbindung setzen, um
sicherzustellen, dass die Hauptstrahlrichtung der Antennen einer
Mobilfunk-Basisstation nicht auf das Schulgebäude fällt." The Times, London (27.
Juli 2000)
"Es gibt inzwischen eine Fülle von Laborbelegen auf
Zellebene und am Tier zu Wirkungen bei niedrigen Expositionsniveaus der
Mobilfunk-Strahlung. Ergänzt werden diese durch eine Menge epidemiologischer
Forschung am Menschen, die Gesundheitsschäden zeigen. Es ist wissenschaftlich
unhaltbar, dass es keine nichtthermischen Wirkungen gäbe und dass die geltenden
Grenzwerte für die Öffentlichkeit angemessen wären. Dutzende von Arbeiten
erhärten und bestätigen die Beziehung zwischen Mikrowellen und einer Palette von
Krebstypen." "Regierung und Industrie haben versichert, Mobilfunk wäre völlig
ungefährlich. Es gibt eine große Zahl wissenschaftlicher Ergebnisse, die das
widerlegen. Wir haben Forschungsergebnisse zusammengestellt, die hauptsächlich
von Regierungen und der Industrie finanziert wurden und die belegen, dass die
Strahlung folgende Effekte verursacht: Veränderungen der Hirnaktivität, der
Reaktionszeit, des Kalzium-Ionenflusses, des Zentralnervensystems, des
Herz-Kreislaufsystems; Reduktion der REM-Phasen, der Produktion von
TSH-Hormonen, des Hormons Melatonin, der Zellproliferationsrate, der
Spermienzahl bei Ratten; Erhöhung der lokalen Temperatur, des
Hörstammhirn-Respons, der Chromosomen-Aberration, der Hirntumorrate, der
DNS-Synthese, der Augentumorrate, von Stresshormonen, der
Zell-Proliferationsrate, von DNS-Strangbrüchen, der Embryonen-Mortalität bei
Küken, der Krebsrate bei Mäusen, des Tumor-Nekrosis-Faktors (TNK) bei Mäusen;
Öffnung der Blut-Hirn-Schranke; Beeinflussung der Genaktivität, von
Herzschrittmachern und anderen technischen Geräten; Schlafstörung, Müdigkeit,
Blutdruckerhöhung, Gedächtnisverlust, Konzentrationsprobleme, Kopfschmerz,
Unwohlsein, Schwindel; Verhaltensstörungen, Verwerfen, Fruchtbarkeitsstörungen,
Milchleistungsabfall, Konjunktivitis bei Rindern."
"Die Beweislage ist überwältigend, dass
elektromagnetische Strahlen gentoxisch sind, dass sie zelluläre Ionen,
Neurotransmitter und Neurohormone verändern, mit den Hirn- und Herzsignalen
interferieren und Krebs erzeugen. Da Hirn, Herz und Zellen selbst intern
elektromagnetische Signale für ihre eigene Regulation und Steuerung nutzen,
einschließlich derer, die im EEG, EKG veranschaulicht werden, sind sie auch für
elektromagnetische Signale von außen sensibel, die als Störsignale wirken, aber
nicht als solche erkannt werden. Insofern sind all diese biologischen und
Gesundheitseffekte verständlich."
"Die Basisstationen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit
die Zahl der Missbildungen, vieler Krebsarten, zahlreicher anderer Krankheiten,
schwerwiegender neurologischer und Herzerkrankungen sowie der Todesfälle
ansteigen lassen. Die in Wohngebieten bereits zu Tausenden installierten
Mobilfunk-Basisstationen unterwerfen Millionen Menschen einer
Strahlenexposition, von deren Niveau bekannt ist, dass es ernsthafte
Gesundheitsschäden verursacht. Diese Probleme werden sich verschärfen, wenn
nicht sofort drastische, gezielte Veränderungen eingeleitet werden, um den Trend
umzukehren und nur an solchen Stellen neue Feststationen zu installieren, von wo
aus sie in Wohngebieten lediglich niedrige Belastungen erzeugen können, und zwar
unter 100 µW/m²."
Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland,
Auszüge aus seinen Stellungnahmen zum Thema Mobilfunk im Auftrag der Regierung
Neuseelands, mehrfach weltweit veröffentlicht und unter anderem vorgetragen vor
dem Europa-Parlament in Brüssel (Oktober 1999, Januar 2000, Mai und Juni
2000)
"Gegenwärtig ist der vom Menschen verursachte
'Elektrosmog' eine wesentliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Die
elektromagnetische Verschmutzung technischen Ursprungs ist insofern besonders
heimtückisch, als sie sich der Erkennbarkeit unserer Sinne entzieht, ein
Umstand, der eine eher sorglose Herangehensweise in Bezug auf den eigen Schutz
fördert." "Es ist nicht so sehr, dass in der Hast diese neue und hochwertige
Technologie verfügbar zu machen die erforderlichen Sicherheitsuntersuchungen
umgangen oder Kompromisse eingegangen wurden, sondern eher, was verwerflicher
ist, dass bereits verfügbare Hinweise darauf, dass die Technologie
möglicherweise nicht gerade sicher ist, sowohl von der Industrie als auch von
nationalen und internationalen Kontrollbehörden beflissen ignoriert wurden und
werden."
"Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet
und die Ironie der gegenwärtigen Situation in Bezug auf Mobiltelefone und
Basisstationen besteht darin, dass die aktuellen Sicherheitsrichtlinien
elektronischen Instrumenten mehr Schutz bieten als dem Menschen."
"Man darf wahrscheinlich mit Fug und Recht sagen, dass,
träfe ein neues Medikament oder Lebensmittel auf den selben Mangel an Konsens
und gleich starke Bedenken, es niemals zugelassen würde."
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